Unfallschaden am Firmenwagen: Wer haftet?

Die Frage: Eine Mitarbeiterin wollte mit einem Firmenwagen zu Kunden fahren und hat dabei einen Unfall verursacht. Das Fahrzeug ist zwar schon einige Jahre alt, hat aber einen Totalschaden. Kann man von der Mitarbeiterin verlangen, dass sie den Schaden ersetzt?

Die Antwort: Prinzipiell haftet die Mitarbeiterin zwar schon für den Schaden, den sie am Firmenfahrzeug verursacht. Dabei gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung. Das heißt, die Mitarbeiterin haftet in vollem Umfang, wenn sie grob fahrlässig gehandelt hat, anteilig bei mittlerer Fahrlässigkeit und überhaupt nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Aber:

Nach der Rechtsprechung müssen Sie sich bei einem Schaden am Firmenwagen so behandeln lassen, als hätten Sie eine Vollkaskoversicherung mit dem üblichen Selbstbehalt. Deshalb muss die Mitarbeiterin – selbst wenn sie grob fahrlässig gehandelt hat – allenfalls für den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung aufkommen.

 

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